„Ich habe nichts zu verbergen!“

Im ersten Moment klingt dieser Satz einleuchtend und viele Menschen würden dieser Aussage wohl zustimmen, z.B. weil sie nicht kriminell sind. Das ist aber zu kurz gefasst. Bei genauerer Betrachtung ist der Satz nämlich falsch. Es gibt mehrere gute Gründe, weshalb wir alle etwas zu verbergen haben (sollten).

Wir alle haben etwas zu verbergen!

Geheimnisse sind ganz normal und wichtig. Das gilt auch für unsere Privatsphäre, die sogar im Grundgesetz und der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert ist [1,2]. 

Jugendliche möchten ihren Eltern vielleicht nicht alles mitteilen. Arbeitgeber haben kein Recht, alles über ihre Beschäftigten zu wissen. Kontoauszüge und Steuererklärung werden im Briefumschlag verschickt. Die WC-Tür schließen wir ab und Wahlen sind geheim, das Kreuzchen wird in der Wahlkabine gemacht.

Und es gibt bestimmt viele weitere gute Gründe weshalb wir die ein oder andere Tatsache beschützen möchten…


[1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2  (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Art 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Art 13  (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

[2] Grundrechtecharta der Europäischen Union, Titel 2, Artikel 7